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Leistungen · 4 Minuten Lesezeit

Reinigung in der Arztpraxis: Hygieneplan und Reinigungs­firma

Der Hygieneplan gehört der Praxis, die Reinigungsfirma setzt die vereinbarten Arbeiten um. Wie aus dieser Aufteilung ein klarer und praxistauglicher Auftrag wird.

Person mit Stethoskop arbeitet am Laptop
Symbolbild · Foto: National Cancer Institute / Unsplash

Wer was festlegt

In Arztpraxen sind die Hygieneregeln in einem Hygieneplan festgehalten. Er beschreibt, welche Bereiche wie und womit behandelt werden und wer im Team wofür zuständig ist. Inhalt und Umsetzung verantwortet die Praxis selbst, oft unterstützt durch eine Person im Team, die sich um Hygienefragen kümmert.

Eine Reinigungsfirma macht keine medizinischen Vorgaben und ersetzt keine Hygieneberatung. Ihre Aufgabe ist es, die vereinbarten Reinigungsarbeiten sorgfältig und nach den Vorgaben der Praxis auszuführen. Diese Trennung schafft für Praxis und Firma gleichermaßen klare Verhältnisse.

Gerade bei einer neuen Praxis oder einem Wechsel der Reinigungsfirma lohnt sich ein gemeinsamer Termin, bei dem die zuständige Person im Team den Plan erläutert und Fragen direkt beantwortet.

Fragen dazu, welche Anforderungen an die Hygiene einer Praxis gestellt werden, beantworten Fachleute für Praxishygiene oder die zuständigen Stellen.

Vom Hygieneplan zum Reinigungs­auftrag

Ein Hygieneplan ist für den Praxisbetrieb geschrieben, nicht für eine Reinigungsfirma. Deshalb lohnt es sich, die Teile herauszuziehen, die die Reinigung betreffen, und daraus einen eigenen Auftrag zu machen. Gehen Sie dafür Raum für Raum vor und halten Sie fest, was gereinigt wird, womit und in welcher Reihenfolge.

Als Arbeitshilfe dient eine schlichte Tabelle mit Spalten für Raum, Tätigkeit, Mittel, Rhythmus und Zuständigkeit. Sie zeigt, wo der Hygieneplan Aufgaben für das Praxisteam vorsieht und wo die Reinigungsfirma übernimmt. Lücken fallen dabei schnell auf, etwa wenn für den Abstellraum mit dem Verbrauchsmaterial niemand eingetragen ist.

Typische Bereiche einer Praxis, die in einem solchen Auftrag auftauchen:

  • Empfang mit Tresen, Ablagen und Telefon
  • Wartezimmer mit Sitzmöbeln, Tischen und Spielecke
  • Behandlungs- und Untersuchungsräume, genau nach Vorgabe der Praxis
  • Toiletten für Patientinnen, Patienten und Personal
  • Sozialraum, Büro und Flure
  • Lager- und Nebenräume, soweit sie zum Auftrag gehören

Mittel, Material und Grenzen des Auftrags

Für jeden Bereich sollte feststehen, ob die Praxis bestimmte Mittel vorgibt oder bereitstellt. Nennt der Hygieneplan konkrete Reinigungsmittel, sollten genau diese verwendet werden und keine Alternativen, die die Reinigungskraft für gleichwertig hält.

Verbreitet sind farblich getrennte Tücher und Eimer, damit Material aus dem Sanitärbereich nicht in andere Räume gelangt. Ob die Praxis dafür eigene Vorgaben macht, gehört in die Absprache. Ebenso sollte feststehen, wer Reinigungsmittel und Material stellt, wo sie lagern und wer nachbestellt. Ein eigener, abschließbarer Schrank hält Reinigungsmittel von Patientenbereichen fern.

Ein Sonderfall ist die Spielecke im Wartezimmer. Ob Spielzeug, Bücher und Zeitschriften zur Reinigung gehören oder vom Praxisteam gepflegt werden, sollte ausdrücklich geregelt sein.

Ebenso klar sollten die Grenzen des Auftrags sein. Behandlungsgeräte und Arbeitsmaterial bleiben in der Hand des Praxisteams. Im Auftrag sollte ausdrücklich stehen, welche Gegenstände die Reinigungskraft nicht berührt. Bei Abfällen hilft eine klare Regel, welche Behälter die Reinigung leert und welche allein das Praxisteam entsorgt.

Reinigen außerhalb der Sprechzeiten

Die Reinigung fällt in Praxen meist in die Zeit ohne Patientenverkehr: vor Sprechstundenbeginn, nach Praxisschluss oder auf das Wochenende. So stören weder Geräusche noch nasse Böden den Ablauf, und jeder Raum ist frei zugänglich. Aufgaben, die während der Sprechstunde zwischen Behandlungen anfallen, regelt der Hygieneplan für das Praxisteam.

Manche Hygienepläne legen außerdem fest, in welcher Reihenfolge die Räume gereinigt werden. Steht dazu nichts im Plan, lohnt sich eine Nachfrage, bevor die Reinigung startet.

Hat die Praxis an einzelnen Tagen lange Nachmittagssprechstunden, sollte der Reinigungsplan das berücksichtigen. Praxisurlaube eignen sich gut für Arbeiten, die mehr Zeit brauchen, etwa eine Grundreinigung der Böden.

Wer abends allein in der Praxis reinigt, braucht Schlüssel und gegebenenfalls einen Code für die Alarmanlage. Eine schriftliche Liste der ausgegebenen Schlüssel verhindert, dass bei einem Personalwechsel unklar bleibt, wer noch Zugang hat.

Diskretion beginnt am Empfang

In einer Praxis liegen sensible Informationen schnell offen: Karteikarten am Empfang, Befunde im Drucker, geöffnete Programme auf dem Bildschirm. Ob Reinigungskräfte sie berühren oder nicht: Nach Praxisschluss sollten solche Unterlagen nicht sichtbar herumliegen.

Auch Gespräche gehören dazu. Wer morgens noch reinigt, wenn das Team eintrifft, hört womöglich mit, wie über Patientinnen und Patienten gesprochen wird. Eine klare Absprache, bis wann die Reinigung abgeschlossen ist, vermeidet solche Überschneidungen.

Ob zusätzlich eine schriftliche Verschwiegenheitsvereinbarung mit der Reinigungsfirma sinnvoll oder nötig ist, klären Praxisinhaber mit ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung. Bewährt haben sich einfache Gewohnheiten zum Feierabend:

  • Patientenunterlagen am Ende des Tages wegschließen
  • Bildschirme sperren oder Rechner herunterfahren
  • Drucker und Faxgerät leeren
  • Schränke mit Akten abschließen
  • Lautsprecher des Anrufbeantworters leise stellen

Wenn sich etwas ändert

Hygienepläne werden überarbeitet, Räume umgebaut, neue Geräte angeschafft. Solche Änderungen sollte die Reinigungsfirma erfahren, bevor der nächste Einsatz ansteht. Verschieben sich die Sprechzeiten dauerhaft, etwa durch eine zusätzliche Abendsprechstunde, muss auch der Reinigungsplan mitwandern. Hilfreich ist eine feste Person in der Praxis, die Neuerungen weitergibt und Rückmeldungen der Reinigungskräfte entgegennimmt.

Für den laufenden Austausch genügt oft ein Übergabebuch am Empfang oder im Sozialraum. Die Praxis notiert dort Wünsche oder Auffälligkeiten, die Reinigungskraft vermerkt etwa, dass ein Fenster offen stand oder ein Raum verschlossen blieb. So bleibt die Abstimmung nachvollziehbar, auch wenn sich Praxisteam und Reinigungskräfte wegen der Arbeitszeiten kaum begegnen.

Steht eine Begehung durch eine Behörde an, ist es nützlich, wenn der aktuelle Reinigungsauftrag griffbereit liegt und erkennbar zum Hygieneplan passt.

Fazit

Hygieneplan und Reinigungsauftrag ergänzen sich, wenn die Rollen klar verteilt sind: Die Praxis legt die Vorgaben fest, die Reinigungsfirma setzt die vereinbarten Arbeiten sorgfältig um. Räume, Mittel, Zeiten und Grenzen des Auftrags sollten schriftlich festgehalten sein. Nach einer Besichtigung in Ihrer Praxis stimmt sich Südklar Gebäudereinigung mit Ihrem Hygieneplan ab.

Kurz gefragt

Darf die Reinigungsfirma den Hygieneplan der Praxis ändern?

Nein. Der Hygieneplan ist ein Dokument der Praxis und wird von ihr verantwortet. Die Reinigungsfirma richtet die vereinbarten Arbeiten daran aus und kann Rückmeldung geben, wenn ihr im Alltag etwas auffällt.

Wann wird eine Arztpraxis üblicherweise gereinigt?

Das hängt von den Sprechzeiten ab. Gängig sind die frühen Morgenstunden, der Abend nach Praxisschluss und das Wochenende, weil dann niemand gestört wird und alle Räume frei zugänglich sind. Welche Zeit passt, ergibt sich aus den Abläufen der Praxis.