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Praxis-Tipps · 4 Minuten Lesezeit

Endreinigung vor der Wohnungsübergabe: Checkliste Raum für Raum

Was bei der Endreinigung vor der Schlüsselübergabe dazugehört, Raum für Raum geordnet. Mit Hinweisen, was der Mietvertrag regelt und wie Sie den Termin planen.

Leere, helle Wohnung mit Holzboden und weißen Wänden
Symbolbild · Foto: Lisa Anna / Unsplash

Vor dem Start: Was der Mietvertrag regelt

Wie gründlich eine Wohnung bei der Rückgabe gereinigt sein muss, entscheidet nicht der eigene Anspruch, sondern vor allem der Mietvertrag oder eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Manche Verträge sprechen von „besenrein“, andere beschreiben genauer, was erwartet wird. Was in Ihrem Fall geschuldet ist, klären Sie mit der Hausverwaltung, einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung. Die folgende Checkliste beschreibt eine gründliche Endreinigung, wie sie für eine ordentliche Übergabe üblich ist. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall kann sie nicht ersetzen.

Sinnvoll ist die Endreinigung erst in der leeren Wohnung. Solange Möbel und Kartons im Weg stehen, verdecken sie genau die Stellen, an denen sich Staub und Flecken gesammelt haben. Streichen und das Schließen von Dübellöchern gehören nicht zur Reinigung. Ob solche Arbeiten anfallen, klären Sie ebenfalls vorab; wenn ja, sollten sie vor der Reinigung erledigt sein, damit Farbstaub und Spachtelreste nicht auf frisch gewischten Böden landen.

Küche: Fett, Kalk und versteckte Krümel

Die Küche macht meist besonders viel Arbeit, weil sich Fett, Kalk und Essensreste an vielen schwer zugänglichen Stellen sammeln. Gehört die Einbauküche zur Wohnung, wird sie vollständig gereinigt, innen wie außen. Bauen Sie dagegen Ihre eigene Küche aus, kommen oft Spuren an Wänden und Boden zum Vorschein, die vorher verdeckt waren.

  • Hänge- und Unterschränke innen und außen auswischen, Schubladen herausnehmen und die Führungen von Krümeln befreien
  • Backofen, Bleche und Rost reinigen, dabei Türdichtung und Scheibe nicht vergessen
  • Kochfeld, Herdumrandung und Fliesenspiegel entfetten
  • Dunstabzugshaube außen abwaschen, Fettfilter reinigen oder nach Absprache ersetzen
  • Kühlschrank und Gefrierfach abtauen, auswischen und mit geöffneter Tür stehen lassen
  • Spüle und Armatur entkalken, das Abflusssieb säubern
  • Geschirrspüler innen auswischen und das Sieb reinigen
  • Arbeitsplatte, Fensterbank und Wandbereich hinter dem Herd abwischen

Bad und WC: Kalk fällt zuerst auf

Bei der Abnahme richtet sich der Blick im Bad vor allem auf Kalk und Fugen. Wer hier sorgfältig arbeitet, verbessert den Gesamteindruck der Wohnung spürbar. Hartnäckigen Kalk lösen geeignete Entkalker schonender als Scheuermittel, die Armaturen und Emaille zerkratzen können. Neue Mittel testen Sie vorab an einer unauffälligen Stelle.

  • Waschbecken, Dusche, Badewanne und WC reinigen, auch unter dem Spülrand und am Sockel
  • Armaturen, Duschkopf und Duschabtrennung entkalken
  • Fliesen und Fugen abwaschen; Verfärbungen in Silikonfugen lassen sich nicht in jedem Fall entfernen
  • Spiegel, Ablagen und Spiegelschrank innen und außen putzen
  • Abflüsse von Haaren befreien und Siebe säubern
  • Lüftungsgitter abwischen, soweit sie ohne Werkzeug erreichbar sind

Wohnräume, Flur und Fenster

In Wohn- und Schlafräumen geht es um Flächen, die lange hinter Möbeln verborgen waren, und um Details, die man im Alltag übersieht. Wo Sofa oder Bett standen, zeigt sich oft mehr Staub als erwartet. Im Flur verdienen Garderobenbereich, Türschwellen und die Abdeckung des Sicherungskastens einen eigenen Blick. Für die Fenster eignet sich ein Tag mit bedecktem Himmel, weil die Reinigungslösung in direkter Sonne zu schnell antrocknet und dann leichter Streifen bleiben.

  • Böden je nach Belag saugen und feucht wischen, Sockelleisten mitnehmen
  • Heizkörper außen und, soweit erreichbar, zwischen den Rippen entstauben
  • Türen samt Zargen, Klinken und Oberkanten abwaschen
  • Lichtschalter und Steckdosenabdeckungen nur nebelfeucht abwischen
  • Einbauschränke und Abstellkammer innen auswischen
  • Fenster innen wie außen putzen, samt Rahmen, Falzen und Fensterbänken
  • Rollläden und Jalousien abwischen, wo das ohne Absturzrisiko möglich ist
  • Spinnweben an Decken, in Ecken und hinter Heizkörpern entfernen

Balkon, Keller und Nebenräume

Leicht vergessen werden die Räume, die zur Wohnung gehören, aber nicht in ihr liegen: Balkon oder Terrasse, Kellerabteil, Dachbodenabteil, manchmal ein Stellplatz in der Garage. Welche Nebenräume mitvermietet sind, steht im Mietvertrag. Übergeben werden sie in der Regel leer und gefegt, ohne Spinnweben und Gerümpel.

Auf dem Balkon gehören Laub, Blumenerde und Moos in den Fugen weg, der Ablauf sollte frei sein. Briefkasten und Klingelschild sind kein Reinigungsthema im engeren Sinn, werden bei der Übergabe aber oft mit angeschaut. Ein kurzer Blick dorthin erspart Rückfragen. Gehört ein Stellplatz oder eine Garage zur Wohnung, wird der Boden gefegt und Abfall entfernt.

Termin planen und Übergabe vorbereiten

Der Übergabetermin folgt oft dicht auf den Auszug. Planen Sie die Endreinigung so, dass sie nach dem letzten Möbeltransport und vor dem Übergabetermin stattfindet, mit etwas Puffer für Nacharbeiten. Soll eine Reinigungsfirma die Arbeit übernehmen, ist eine Besichtigung vorher sinnvoll: Erst dann sind Umfang und Zustand klar, und Strom, Wasser und Zugang lassen sich für den Reinigungstag sicherstellen.

Bei der Übergabe hält ein Protokoll fest, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird. Gehen Sie die Räume gemeinsam mit Vermieter oder Hausverwaltung durch und notieren Sie Auffälligkeiten. Fotos vom gereinigten Zustand können später hilfreich sein. Vermerken Sie außerdem, welche Schlüssel Sie zurückgeben, und lassen Sie sich den Empfang im Protokoll bestätigen. Dass der Vermieter keine Mängel beanstandet, kann im Voraus niemand zusagen, auch keine Reinigungsfirma. Eine sorgfältige Reinigung nach dieser Liste schafft aber eine solide Grundlage für ein ruhiges Übergabegespräch.

Fazit

Eine Endreinigung gelingt leichter in der leeren Wohnung, Raum für Raum und mit Blick auf das, was der Mietvertrag verlangt. Küche und Bad brauchen besondere Aufmerksamkeit, Nebenräume und Fensterfalze geraten leicht in Vergessenheit. Für die Endreinigung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume sieht sich Südklar den Zustand vorab an und legt mit Ihnen den Umfang fest.

Kurz gefragt

Muss ich für die Endreinigung eine Reinigungsfirma beauftragen?

Das hängt von Ihrem Mietvertrag und den Absprachen mit dem Vermieter ab. Manche Mieter reinigen selbst, andere beauftragen eine Firma, weil die Zeit zwischen Umzug und Übergabe knapp ist. Ob eine bestimmte Form der Reinigung verlangt werden kann, ist eine Rechtsfrage; Auskunft geben ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

Worin unterscheiden sich „besenrein“ und eine Endreinigung?

Unter „besenrein“ versteht man im Alltag meist, dass grober Schmutz entfernt und die Böden gefegt sind. Eine Endreinigung geht darüber hinaus und umfasst auch Küche, Bad, Fenster und Oberflächen. Was in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus dem Mietvertrag.